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Modernes Büro mit Schreibtischen und Sitzbereich.

Kosten und Kostenerstattung

Psychotherapeutische und neuropsychologische Behandlungen sind medizinische Leistungen, deren Kosten je nach Versicherungsstatus unterschiedlich geregelt sind.

Als Psychologischer Psychotherapeut sowie Klinischer Neuropsychologe GNP und PTK biete ich sowohl psychotherapeutische als auch neuropsychologische Diagnostik und Behandlung an.

Mir ist es wichtig, die entstehenden Kosten für Sie transparent, nachvollziehbar und realistisch darzustellen. Gerne unterstütze ich Sie bereits im Vorfeld dabei, die für Sie passende Form der Kostenübernahme zu klären.

Wer kann behandelt werden?

In meiner Praxis können behandelt werden: 


✔ Privatversicherte

✔ Beihilfe

✔ Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei (mit Kostenübernahmeerklärung) 

✔ Gesetzlich Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens

✔ Selbstzahler


Die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme unterscheiden sich je nach Versicherungsstatus.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Ersteinschätzung sowie der Planung des weiteren Vorgehens.

Dauer: 50 Minuten

Honorar: 134,06 € (GOP/GOÄ 812a)

Das Honorar für das Erstgespräch ist unabhängig von einer späteren Kostenübernahme zunächst selbst zu entrichten.


Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie Beschäftigte der Feuerwehr und der Polizei mit gültiger Kostenübernahmeerklärung können einen Termin für das Erstgespräch vereinbaren, ohne diesen bezahlen zu müssen, denn die Kosten - auch für das Erstgespräch - übernimmt der Staat bzw. die jeweilige Heilfürsorge-Abrechnungsstelle.


Privatversicherte & Beihilfe

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie auf Grundlage der aktuellen Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische und neuropsychologische Leistungen.


Die Kosten werden je nach individuellem Versicherungsvertrag ganz oder teilweise erstattet.


Bitte beachten Sie:

• Der Umfang der Erstattung richtet sich nach Ihrem persönlichen Tarif.

• Nicht alle Leistungen oder Steigerungssätze werden von jeder Versicherung vollständig übernommen.

• Je nach Vertrag kann ein Eigenanteil entstehen.


Ich empfehle, die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu klären. Hierzu berate ich Sie gerne.


Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie Beschäftigte der Feuerwehr und der Polizei können in meiner Praxis mit einer gültigen Kostenübernahmeerklärung behandelt werden. Diese erhalten Sie bspw. vom Truppenarzt oder Sanitätsdienst.

Mit der Kostenübernahmeerklärung können Sie unmittelbar einen Termin für das Erstgespräch vereinbaren. Die Kosten für das Erstgespräch übernimmt der Staat  bzw. die jeweilige Heilfürsorge-Abrechnungsstelle.


Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren)

Gesetzlich Versicherte können in meiner Praxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens behandelt werden. Dieses Verfahren kommt insbesondere dann in Betracht, wenn trotz ausreichender Bemühungen kein zeitnaher Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin oder einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten verfügbar ist.


Nach entsprechender Antragstellung können die Behandlungskosten durch die Krankenkasse übernommen werden. Bitte beachten Sie:

• Die Kostenübernahme muss vor Behandlungsbeginn beantragt und bewilligt werden.

• Eine Bewilligung kann nicht garantiert werden.

• In Einzelfällen kann ein Eigenanteil entstehen.


Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und erläutere Ihnen das weitere Vorgehen.

Selbstzahler

Eine Behandlung ist selbstverständlich auch unabhängig von Versicherungen als Selbstzahler möglich. Vorteile können sein:

• kurzfristiger Behandlungsbeginn

• keine Weitergabe von Diagnosen an Versicherungen oder Beihilfestellen

• flexible Gestaltung des Behandlungsumfangs


Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ beziehungsweise auf Grundlage analog bewerteter Leistungen.

 Eine detaillierte Übersicht über die möglichen Leistungen finden Sie in der nachfolgenden Honorartabelle: 

Honorartabelle herunterladen

Hinweise zu Notfällen

Meine Praxis ist keine Notfallpraxis. In akuten psychischen Krisen oder Notfällen wenden Sie sich bitte an:

  • den Notruf (112) 
  • den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) 
  • die nächstgelegene psychiatrische Klinik 


Darüber hinaus kann die TELEFONSEELSORGE in Deutschland (bundesweit) helfen, wenn Sie ein sofortiges entlastendes Gespräch führen  müssen:

Tel. 0800 111 0 111 (jeden Tag rund um die Uhr, anonym und kostenlos)


Kontakt zu einer PSYCHIATRIE (inkl. mögliche stationäre Aufnahme) für den Landkreis Rhön-Grabfeld:

Bezirkskrankenhaus Werneck

Balthasar-Neumann-Platz 1

97440 Werneck

Tel. 09722 21-0


Zudem gibt es das KINDER- UND JUGENDTELEFON, welches Rat, Hilfe, Trost und Unterstützung für junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen bieten kann. Die Beratung ist für Kinder und Jugendliche anonym und kostenlos erreichbar:

  • Eltern-Tel. 0800 111 0550 (Mo bis Fr 9 – 11 Uhr; Di und Do 17 – 19 Uhr)
  • Kinder- und Jugendliche-Tel. 116 111 (Mo bis Sa 14 – 20 Uhr)

Colorful tree growing from a psychology symbol on a dark blue background.
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Praxis für Neuropsychologie und Psychotherapie

Mag.phil. Mag.rer.nat. Kristian Trubelja

Psychologischer Psychotherapeut

Klinischer Neuropsychologe GNP und PTK

Salzburger Leite 1

97616 Bad Neustadt an der Saale

E-Mail: praxis@psychologische-praxis-nes.de